Autor Thema: polizeiliche Ermittlungsstandards bei Unfallflucht in Berlin  (Gelesen 7587 mal)

Offline Dietrich

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Moin gents,

da ich selbst Opfer eines Verkehrsunfalls (Totalschaden) mit Unfallflucht direkt vor der Haustür geworden bin, musste ich mich mit den Ermittlungsstandards der Berliner Polizei auseinandersetzen.

Es fing damit an, dass die Spurensicherung nicht vom Verkehrsunfalldienst der Polizei oder der Kriminalpolizei übernommen wurden, sondern durch eine Funkwagenbesatzung, die die größten Stoßstangenteile des Unfallfahrzeuges einsammelten. Aufgrund der Teile konnte das Unfallfahrzeug weder nach Marke, noch nach Typ oder Farbe identifiziert werden.

Also habe ich die Spurensicherung eigenhändig durchgeführt und an Hand es Stücks des Scheinwerfers und der darauf eingeprägten ECE-Nummer festgestellt, dass es sich bei dem Unfallfahrzeug um einen Fiat Panda älteren Datums, und da er schwarze Stoßfänger hätte um das Modell 1.1 Active, handeln musste. Aufgrund der roten Lackreste an meinem weißen Auto steht somit das Unfallfahrzeug fest: Fiat Panda Active 1.1 rot.

Wer nun aber denkt, die Polizei würde nach einem derartigen Fahrzeug, dass statistisch in meinem direkten Wohnumfeld mit ca. 250.000 Einwohnern acht mal angemeldet ist, fahnden, muss sich eines Besseren belehren lassen.

Die Berliner Polizei hat sich nämlich am 18.07.2008, initiiert durch den seinierzeitigen Polizeipräsidenten Glietsch, eine eigene Geschäftsanweisung mit der Nr. PPr St Nr. 5/2008 zur Aufnahme und Weiterbearbeitung von Straßenverkehrsunfällen auferlegt, wonach unter der lfd. Nr. 21.6 bei Unfallfluchten mit schweren Folgen lediglich in der Tatortnähe (gemeint ist die  Postleitzahl) nach dem Unfallfahrzeug zu suchen ist.  In meinem Postleitzahlenbereich wohnen ca. 7500 Menschen. In Frage kommt aufgrund des Tatgeschehens aber der gesamte Bezirk samt Umland mit ca. 350.000 Menschen.

Nunmehr müssten folglich in Flensburg die paar Halterdaten für dieses Fahrzeug für die Stichtage 20.01.2013 und 20.01.2014, also Unfallzeitpunkt und ein Jahr später, abgefragt werden und anschließend ermittelt werden.

Diese Vorgehensweise sieht die Polizei und die Amtsanwaltschaft Berlin mit Schreiben vom 18.06.2013 als unverhältnismäßig, weil der Schaden von nur ca. 1.300,- € verhältnismäßig gering ist.

Der Petitionsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses sowie der Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses schließen sich mit Schreiben vom 23.05.2013 der Auffassung der Berliner Polizei an.

Somit ist der fröhlichen Unfallflucht auch bei schwersten Unfällen in Berlin Tor und Tür geöffnet, wenn man nicht in dem Postleitzahlengebiet wohnt. Gibt´s keine Zeugen oder hinterlässt man nicht sein Kennzeichen, geht man in Berlin grundsätzlich straffrei aus.

Es möge sich nun jeder selber sein Urteil über die Damen und Herren der Berliner Polizei bilden.

kind regards
Dietrich

Offline Ulli_39

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Re: polizeiliche Ermittlungsstandards bei Unfallflucht in Berlin
« Antwort #1 am: Do.27.Feb 2014/ 15:21:09 »
Hallo Dietrich,
nach deinen Ausführungen "mit Schreiben vom 18.06.2013 als unverhältnismäßig" kam mir dieser Gedanke
Berlin -> Flughafen ...?????

Grüße aus RE
Ulli

Offline Rüdiger

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Re: polizeiliche Ermittlungsstandards bei Unfallflucht in Berlin
« Antwort #2 am: Do.27.Feb 2014/ 16:03:04 »
Guten Tag,
bei 1300 € Schaden ist der Aufwand sicherlich unverhältnissmäßig und natürlich auch auf keinen Fall ein "schwerster Unfall".
Das man als Betroffener seinen Schrotthaufen (nach dem Unfall) emotional anders bewertet, verstehe ich durchaus.
Was das jetzt mit dem Fluchhafen zu tun haben soll, weiß ich nicht.
Gruß Rüdiger

Offline Marcel

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Re: polizeiliche Ermittlungsstandards bei Unfallflucht in Berlin
« Antwort #3 am: Do.27.Feb 2014/ 19:28:50 »
Hallo Dietrich,

mit Laserpistolen auf die Bürger zielen ist lukrativer, als Straftaten zu verfolgen... .
Ich gehe davon aus, daß es wohl in ganz Deutschland so laufen würde.
Hast Du die Möglichkeit, die Herausgabe der Daten vom Zentralregister einzuklagen?

Viel Erfolg und viele Grüße,

Marcel.
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Offline Dietrich

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Re: polizeiliche Ermittlungsstandards bei Unfallflucht in Berlin
« Antwort #4 am: Do.27.Feb 2014/ 20:38:05 »
Moin gents,

das Einklagen der Daten wäre sinnlos, im übrigen aus verständlichen Gründen des Datenschutzes.

Die Verhältnismäßigkeit des Handelns der Ermittlungsbehörden sehe ich anders als Rüdiger. Zum einen sitzt die Berliner Bereitschaftspolizei oft genug untätig herum anstatt in derartigen Fällen Ermittlungstätigkeit zu übernehmen, zum anderen führt diese Verhältnis- bzw. Unverhältnismäßigkeitseinschätzung von Amts wegen bei der einen Familie zu einem kleinen Loch in der Portskasse, um das Auto wiederherstellen zu lassen, während es für die andere Famile der beruflichen Ruin bedeutet, weil der Arbeitsplatz mit dem dann existierenden Wrack nicht mehr erreicht werden kann.

Zusätzlich gibt der Staat sein Gewaltmonopol auf in dem er es nicht wahrnimmt.

Im übrigen kann das auch ein weiterer Schritt des bereits begonnenen Rückzugs vom Gewaltmonopol sein. So wird vielleicht irgendwann aus Gründen des Personalmangels oder der Qualifikation der Polizeibeamten bei ganz anderen Straftaten aufgrund selbst aufgestellter Verhältnismäßigkeitsgrundsätze nicht mehr in dem bisher bekannten Rahmen ermittelt. ....Banküberfall ? - Suchen wir mal die Umgebung ab und wenn sich keiner meldet und die Arme hebt stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. ....Mord ? - Bitte beschreiten Sie den Zivilklageweg ....

Allerdings geht es auch anders. Nämlich dann, wenn Kollegen oder Staatsanwälte betroffen sind. Der Aufwand, der sodann betrieben wird, lässt jeden Staatsbesuch in Berlin als Puppentheater scheinen.

kind regards .... und frohe Unfallflucht
Dietrich


Offline Rüdiger

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Re: polizeiliche Ermittlungsstandards bei Unfallflucht in Berlin
« Antwort #5 am: Do.27.Feb 2014/ 22:12:14 »
Guten Abend,
wenn die persönliche Betroffenheit die materielle Höhe des Schadens beeinflussen würde, würde ich Dietrich zustimmen. So ist es kein Sachargument und daher unerheblich.
Ob der Einsatz der Berliner Bereitschaftspolizei bei der Ermittlung des Schadensverursachers/in an Dietrichs Perle eine sinnvolle Verwendung darstellt, kann ich nicht beurteilen. Allerdings bitte ich doch zu bedenken, dass die Bepo normalerweise in Hundertschaften und mit Wasserwerfer auftritt.
Der Rest ist Spekulation und damit auch unerheblich.

Gute Nacht
Rüdiger