Moin gents,
da ich selbst Opfer eines Verkehrsunfalls (Totalschaden) mit Unfallflucht direkt vor der Haustür geworden bin, musste ich mich mit den Ermittlungsstandards der Berliner Polizei auseinandersetzen.
Es fing damit an, dass die Spurensicherung nicht vom Verkehrsunfalldienst der Polizei oder der Kriminalpolizei übernommen wurden, sondern durch eine Funkwagenbesatzung, die die größten Stoßstangenteile des Unfallfahrzeuges einsammelten. Aufgrund der Teile konnte das Unfallfahrzeug weder nach Marke, noch nach Typ oder Farbe identifiziert werden.
Also habe ich die Spurensicherung eigenhändig durchgeführt und an Hand es Stücks des Scheinwerfers und der darauf eingeprägten ECE-Nummer festgestellt, dass es sich bei dem Unfallfahrzeug um einen Fiat Panda älteren Datums, und da er schwarze Stoßfänger hätte um das Modell 1.1 Active, handeln musste. Aufgrund der roten Lackreste an meinem weißen Auto steht somit das Unfallfahrzeug fest: Fiat Panda Active 1.1 rot.
Wer nun aber denkt, die Polizei würde nach einem derartigen Fahrzeug, dass statistisch in meinem direkten Wohnumfeld mit ca. 250.000 Einwohnern acht mal angemeldet ist, fahnden, muss sich eines Besseren belehren lassen.
Die Berliner Polizei hat sich nämlich am 18.07.2008, initiiert durch den seinierzeitigen Polizeipräsidenten Glietsch, eine eigene Geschäftsanweisung mit der Nr. PPr St Nr. 5/2008 zur Aufnahme und Weiterbearbeitung von Straßenverkehrsunfällen auferlegt, wonach unter der lfd. Nr. 21.6 bei Unfallfluchten mit schweren Folgen lediglich in der Tatortnähe (gemeint ist die Postleitzahl) nach dem Unfallfahrzeug zu suchen ist. In meinem Postleitzahlenbereich wohnen ca. 7500 Menschen. In Frage kommt aufgrund des Tatgeschehens aber der gesamte Bezirk samt Umland mit ca. 350.000 Menschen.
Nunmehr müssten folglich in Flensburg die paar Halterdaten für dieses Fahrzeug für die Stichtage 20.01.2013 und 20.01.2014, also Unfallzeitpunkt und ein Jahr später, abgefragt werden und anschließend ermittelt werden.
Diese Vorgehensweise sieht die Polizei und die Amtsanwaltschaft Berlin mit Schreiben vom 18.06.2013 als unverhältnismäßig, weil der Schaden von nur ca. 1.300,- € verhältnismäßig gering ist.
Der Petitionsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses sowie der Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses schließen sich mit Schreiben vom 23.05.2013 der Auffassung der Berliner Polizei an.
Somit ist der fröhlichen Unfallflucht auch bei schwersten Unfällen in Berlin Tor und Tür geöffnet, wenn man nicht in dem Postleitzahlengebiet wohnt. Gibt´s keine Zeugen oder hinterlässt man nicht sein Kennzeichen, geht man in Berlin grundsätzlich straffrei aus.
Es möge sich nun jeder selber sein Urteil über die Damen und Herren der Berliner Polizei bilden.
kind regards
Dietrich