Autor Thema: Rechtsweg einleiten wegen Stillegung oder nicht?  (Gelesen 10545 mal)

Offline XJ-Marco

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Rechtsweg einleiten wegen Stillegung oder nicht?
« am: Sa.19.Jan 2013/ 16:09:06 »
Es geht hier um die fiktive Person Peter

Peters Story beginnt im Sommer 2012, bitte daher etwas auf die Zeiten achten, da es sich hier um eine Frage der Fristen handelt.

Sommer 2012: Peters Auto-Versicherung will den KM-Stand wissen um eventuell die angegebenen Jahresfahrleistungs-KM anzupassen. Peter gibt Auskunft und die Jahres-KM werden von 10000 auf 15000 erhöht.

Herbst 2012: Peter soll rückwirkend zwei kleine Beträge überweisen. Dies ist für Peter in Ordnung, jedoch möchte er aufgeklärt werden, warum zwei Beträge (rund 60€ zusammen) und nicht nur ein Betrag. Er bittet um Information und wartet bevor er die Beträge begleicht.

November 2012: Peter macht sich selbstständig und ist beruflich nicht Zuhause. Er ist mit seinem "neuen" Zweitwagen (Firmenauto mit Fahrtenbuch") unterwegs. In dieser Zeit kommen von der Versicherung zwei Mahnungen, eine Kündigung sowie ein Einschreiben von der Zulassung dass keine Haftpflichtversicherung bestehe per Post. (Wichtige Info, der Einschreibe-Brief war ohne geleistete Unterschrift im Postkasten)

10. Dezember 2012: Peter kommt nach Hause und macht die Post auf. Da das Kündigungsschreiben der Versicherung sowie das Einschreiben der Zulassung eine Frist von 2 Tagen enthällt bezahlt er sofort den offenen Betrag und ruft bei der Zulassung an dass alles bezahelt sei (wegen Bankverzögerung wohl um einen Tag nach der Frist).

15. Dezember 07:35 Uhr morgens: Polizei klingelt und informiert den frühstückenden Peter über die Stillegung des Fahrzeugs, ebenfalls soll er abends zur Wache kommen und sich zu der Anzeige "Fahren ohne Versicherungsschutz" äußern.

15. Dez 21:00 Uhr: Peter erfährt auf der Wache  dass die Polizei den Auftrag am 08.12.12 von der Zulassung erhielt und dass erst am Tag der Stilllegung gegen 10:00 die Polizei benachrichtigt wurde die Stillegung nicht durchzuführen, leider zuspät.

Über die Feiertage wollte Peter abwarten was nun kommt, leider nichts. Da Peter beruflich so verhindert ist hat er auch noch nichts unternommen. Der Schein ist noch bei der Zulassungsstelle und die Versicherung fordert nun den Betrag für 2013 obwohl das Auto seit mitte Dezember stillgelegt ist. Steuer wurde erstattet aber kein Versicherungsbeitrag!!!.Stattdessen wurde Peter von der Versicherung als neuer Kunde beglückwünscht.

15.01.2013: Verfahren wegen Fahren ohne Versicherung wurde aufgrund des Fahrtenbuches des Zweitwagens aufgehoben.

Heute: Laut dem Einschreiben vom 08.12.12 würden hohe kosten wegen der Stillegung kommen, da bis jetzt nichts gekommen ist schätzt Peter, dass er seinen Fahrzeugschein wohl dann sozusagen Auslösen muss. Er kam eben noch nicht zur Zulassung und hat auch noch nicht telefoniert da seine Firma von Aufträgen überschwemmt wird und auch sonst noch viel wichtigere Dinge zu erledigen sind als sich um den früheren Erstwagen zu kümmern der ohnehin nicht benutzt wird.

Nun Peters Fragen:
-Die Post hat ein Einschreiben ohne Unterschrift zugestellt, daher dachte die Zulassungstelle dass Peter über die bevorstehende Stillegung schon am 08.12.12 bescheit wusste, war nicht so! Peter hatte keine Chance fristgerecht zu zahlen.

-Die Polizei hat leider die Stornierung des Stilllegungs-Auftrages erst 2:30 Std nach Vollzug bekommen, ist hier nicht die Zulassungsstelle im Verzug gewesen?

-Die Versicherung fordert einen Jahresbeitrag 2013 für ein Fahrzeug, dass aufgrund Ihrer Inkompetenz stillgelegt ist? Das ist doch lächerlich!

-Peter stehen doch einige Euros zu von der Versicherung zu da ja bis zum 31.12.2012 bezahlt ist aber 15 Tage vorher stillgelegt wurde!! Die Steuer wurde ja eben auch erstattet, also ist doch hier die Versicherung in der Pflicht!

Was ist Peter zu empfehlen, alles brav Zahlen oder den Rechtsschutz in Anspruch nehmen?

Grüße

Wichtig ist noch zu erwähnen, dass der Wagen in einer privaten Einzelgarage stand, steht und noch länger stehen wird und auch hier stillgelegt wurde! Eine Pflichthaftpflicht ist somit ja nicht nötig da der Wagen nicht im Strassenverkeht "teilnahm" wenn auch nur durch Parken.

Offline Tom

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Re: Rechtsweg einleiten wegen Stillegung oder nicht?
« Antwort #1 am: Sa.19.Jan 2013/ 18:51:50 »
November 2012: Peter macht sich selbstständig und ist beruflich nicht Zuhause. Er ist mit seinem "neuen" Zweitwagen (Firmenauto mit Fahrtenbuch") unterwegs. In dieser Zeit kommen von der Versicherung zwei Mahnungen, eine Kündigung sowie ein Einschreiben von der Zulassung dass keine Haftpflichtversicherung bestehe per Post. (Wichtige Info, der Einschreibe-Brief war ohne geleistete Unterschrift im Postkasten)
Also viel mehr kann man nicht erwarten, oder  :whistling

10. Dezember 2012: Peter kommt nach Hause und macht die Post auf. Da das Kündigungsschreiben der Versicherung sowie das Einschreiben der Zulassung eine Frist von 2 Tagen enthällt bezahlt er sofort den offenen Betrag ...
Wenn das "sofort" genauso schnell ist wie alles andere bisher ...

... und ruft bei der Zulassung an dass alles bezahelt sei (wegen Bankverzögerung wohl um einen Tag nach der Frist).
... was die allerdings herzlich wenig interessiert, das bekommen die jeden Tag mehrfach gesagt, ohne dass es stimmt.
Die Zulassungsstelle schaut auf das Bankkonto und wenn das Geld da ist, wird der Auftrag an die Polizei storniert. Und man sollte nicht glauben, dass da jemand sitzt und nur darauf wartet, dass das Geld von Peter eingetrudelt ist und er endlich die Stillegung absagen kann.

Er bittet um Information und wartet bevor er die Beträge begleicht.
...
Über die Feiertage wollte Peter abwarten was nun kommt, leider nichts. Da Peter beruflich so verhindert ist hat er auch noch nichts unternommen.
...
Er kam eben noch nicht zur Zulassung und hat auch noch nicht telefoniert da seine Firma von Aufträgen überschwemmt wird und auch sonst noch viel wichtigere Dinge zu erledigen sind als sich um den früheren Erstwagen zu kümmern der ohnehin nicht benutzt wird.
Das scheint Peters grosses Problem zu sein: lieber abwarten als was tun.

-Die Polizei hat leider die Stornierung des Stilllegungs-Auftrages erst 2:30 Std nach Vollzug bekommen, ist hier nicht die Zulassungsstelle im Verzug gewesen?
Nein, in Verzug war Peter mit der Zahlung der Versicherungsprämie.

-Die Versicherung fordert einen Jahresbeitrag 2013 für ein Fahrzeug, dass aufgrund Ihrer Inkompetenz stillgelegt ist? Das ist doch lächerlich!
So wie ich den Sachverhalt gelesen habe, wurde nicht aufgrund Inkompetenz stillgelegt, sondern weil Peter trotz Mahnungen und Androhung des Verlustes des Versicherungsschutzes Versicherungsbeiträge nicht bezahlt hat.

-Peter stehen doch einige Euros zu von der Versicherung zu da ja bis zum 31.12.2012 bezahlt ist aber 15 Tage vorher stillgelegt wurde!! Die Steuer wurde ja eben auch erstattet, also ist doch hier die Versicherung in der Pflicht!
Da wäre ich mir nicht so sicher und würde vorsichtshalber mal in die Versicherungsbedingungen reinschauen, ob nicht in so einem Fall der Restbeitrag des Jahres verfällt.

Was ist Peter zu empfehlen, alles brav Zahlen oder den Rechtsschutz in Anspruch nehmen?
Na ja, so wie Peter die Zeit verbummelt - ich meine natürlich: lieber in seine Selbständigkeit investiert - wäre er vielleicht besser dran, einfach zu bezahlen und das Auto stressfrei wieder zulassen zu können. Wo will er die Zeit für Gespräche mit Anwalt, Versicherung ... hernehmen?


Sorry, vielleicht ein bisschen krass, wie ich das formuliert habe, aber wer so mit seinem Versicherungsschutz umgeht, ist selber schuld.
Und mir persönlich ist lieber, wenn in so einem Fall ein Auto (vielleicht) unnötigerweise stillgelegt wird, als wenn einer mit einem nicht versicherten Auto einen Hororcrash verursacht und die anderen Beteiligten dann auf ihren Schäden sitzen bleiben.
Weder Zulassungsstelle noch Polizei können wissen, warum die Prämie nicht bezahlt wurde. Sie wissen aber, dass der Aufforderung zur Stillegung Mahnungen und Androhungen vorausgehen. Und wenn jemand darauf aus welchen Gründen auch immer nicht reagiert ...

Ich glaube nicht, dass hier irgendwo irgendetwas zu holen ist.

Abhaken und daraus lernen. Eine Einzugsermächtigung für die Versicherungsbeiträge, und das ganze wäre überhaupt nicht zum Thema geworden. Und unberechtigten Abbuchungen kann man 6 Wochen widersprechen.
Und natürlich aufgrund des neuen Erstwagens die Jahresfahrleistungs-KM wieder nach unten anpassen  :Cool2*

Auf dass uns sowas wie dem Peter nie passiert  : nein

Gruß

Tom

Offline XJ-Marco

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Re: Rechtsweg einleiten wegen Stillegung oder nicht?
« Antwort #2 am: Sa.19.Jan 2013/ 19:18:59 »
Nagut aber ein Einschreiben darf doch nur gegen eine Unterschrift des Empfängers ausgeben werden oder woran liegt dann der Sinn des Einschreibens?

Was Peter so ärgert ist die Tatsache, dass der bezahlte Jahresbeitrag weit über 1500€ liegt und hier wegen lächerlichen 60€ so mit seinem langjährigen Kunden umgegangen wird. Einzugsermächtigung lag vor, nur übersah Peter dass er mit seiner Firma auch die Bank gewechslt hatte, weil den Mahnungen war eine versuchte Lastschrift vorrausgegangen (nachdem Peter nicht im Sommer überwiesen hatte).

Wenn Peter ein motorischer Nichtzahler wäre alles schön und gut und die Sache mit Horrocrash ist auch einleuchtend trotzdem kommt sich Peter irgendwie ...naja komisch vor.

Offline XJörn

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Re: Rechtsweg einleiten wegen Stillegung oder nicht?
« Antwort #3 am: Sa.19.Jan 2013/ 19:27:43 »
Hallo,

Nagut aber ein Einschreiben darf doch nur gegen eine Unterschrift des Empfängers ausgeben werden oder woran liegt dann der Sinn des Einschreibens?

Es gibt unterschiedliche Arten von Einschreiben...eine nennt sich "Einwurfeinschreiben"...da unterschreibt der Empfägner nicht.

Auf Deinen langen Text will ich gar nicht groß eingehen, aber eines fiel mir beim Überfliegen am Anfang gleich auf:

Er bittet um Information und wartet bevor er die Beträge begleicht.

Die Rückfrage hatte keine aufschiebende Wirkung. Sonst könnte ja jeder bei Fälligkeit erstmal mit irgendwalchen Fragen die Zahlungsfrist verlängern. Wo kämen wir denn da hin? Wenn man von der Unrechtmäßigkeit einer Forderung überzeugt ist, dann sollte man dieser widersprechen. Aber nicht "abwarten".

Dann schreibst Du
nur übersah Peter dass er mit seiner Firma auch die Bank gewechslt hatte

Gerade als Selbständiger sollte man seine Zahlungsverpflichtungen und alles was damit zu tun hat im Blick und im Griff haben.
Das erwartet man sicher auch von seinen Kunden.

Peter hat einfach selber Schuld an dem ganzen Ärger. Und wenn Peter mal ehrlich zu sich selbst sein würde, wüßte er das auch.

Gruß

Jörn


Offline sovereign4.0

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Re: Rechtsweg einleiten wegen Stillegung oder nicht?
« Antwort #4 am: Sa.19.Jan 2013/ 19:47:37 »
Da Peter beruflich so verhindert ist hat er auch noch nichts unternommen.

Er kam eben noch nicht zur Zulassung und hat auch noch nicht telefoniert da seine Firma von Aufträgen überschwemmt wird und auch sonst noch viel wichtigere Dinge zu erledigen sind als sich um den früheren Erstwagen zu kümmern der ohnehin nicht benutzt wird.

Armer Peter,

A - interessiert es die Behörden überhaupt nicht ob sich jemand die Zeit für die Erledigung von amtlichen Vorgängen (und dem von seiner Seite notwendigen Beitragen) nimmt,

B - das war wohl eine Verkettung unglücklicher Umstände...

C -  aber welcher stressige Job lässt es nicht zu, so etwas wichtiges zu erledigen ???  ??? ??? ???

Viele hier sind auch selbstständig ( ich - über 10Jahre ), aber etwas so schleifen zu lassen, würden wohl nur wenige machen. Denn das erfüllt ja dann (ob gerechtfertigt oder nicht) schon einen "Tatbestand"... :tongue! :tongue! :tongue!

Also etwas draus lernen - der Ärger ist keine 60 Euro wert!  :whistling

Aufmunternde Grüsse von

Erik ;)

Zitat: „Wenn ich unglücklich bin, ziehe ich es vor, anstatt in einem Autobus in einem Jaguar zu weinen.“

Offline Dietrich

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Re: Rechtsweg einleiten wegen Stillegung oder nicht?
« Antwort #5 am: Di.05.Feb 2013/ 13:14:15 »
Moin gents,

zunächst einmal darf im Forum keine qualifiziert Rechtsberatung von Laien angeboten werden. Die Juristen im Bundestag haben Adolfs ehem. Rechtsberatergesetz vor wenigen Jahren neu gefasst und den Inhalt verschärft. Outet sich jemand als Rechtsanwalt oder Lehrbeauftragter einer juristischen Fakultät ist das natürlich etwas anderes.

Nach meinen beruflichen Kenntnissen (und das darf ich hier schildern) stehen die Gerichte hier grundsätzlich auf Seiten der Behörden. Sie argumentieren damit, dass der "Störer" (nämlich des Rechtsfriedens = Verstoß gg. irgend ein Gesetz) bei drohendem Ungemach, dass in der Regel immer schriftlich auf einen zukommt, dafür zu sorgen hat, dass er Kenntnis davon erhält. Ob der "Störer" um des Ungemach weiß kommt es hierbei nicht an. Sondern es kommt vielmehr darauf an, ob er es hätte wissen können (,wenn er nachgelesen hätte und/oder Rechtsrat eingeholt hätte oder es sich aus dem gesunden Menschenverstand ergibt, dass "das" Ärger begeben kann).

Oder auf deutsch: Wenn Peter Ärger mit der Autoversicherung hat und aus beruflichen Gründen wochenlang seine Post nicht kontrollieren kann, muss er dafür Sorge tragen, dass es für ihn andere tun und ihn benachrichtigen bei wichtigen Schreiben.

Der Vorwurf des Fahrens ohne Versicherungsschutzes ist vom Tisch, bleibt aber auch nach meinen eigenen Erfahrungen ggf. der Vorwurf des Verstoßes gg. das Pflichtversicherungsgesetz - jedenfalls war es vor einigen Jahren so.

Soweit zu einem Aspekt von Peters Problem.

kind regards
Dietrich

Offline Tom

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Re: Rechtsweg einleiten wegen Stillegung oder nicht?
« Antwort #6 am: Mi.06.Feb 2013/ 11:19:40 »
... qualifiziert Rechtsberatung von Laien ...
???

... muss er dafür Sorge tragen, dass es für ihn andere tun und ihn benachrichtigen bei wichtigen Schreiben.
So sollte man es eigentlich immer handhaben. Und nur ganz ausnahmsweise kann man sich da noch mit einem Antrag auf Wiedereinsetzung helfen. Aber wenn die ganze Geschichte wie hier schon erledigt ist, produziert man damit nur weiteren unnötigen Aufwand und Kosten, die man nicht wiederbekommt.


Gruß

Tom

Offline Dietrich

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Re: Rechtsweg einleiten wegen Stillegung oder nicht?
« Antwort #7 am: Do.07.Feb 2013/ 07:05:27 »
Moin Tom.

natürlich "Laien" im Sinne des Gesetzes.......

kind regards
Dietrich

Offline V-Mann

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Re: Rechtsweg einleiten wegen Stillegung oder nicht?
« Antwort #8 am: Do.07.Feb 2013/ 08:18:06 »


natürlich "Laien" im Sinne des Gesetzes.......



Moin Dietrich,
hast du mich gerufen?*  ;D

LG
Florian

*sorry, konnte ich mir jetzt nicht verkneifen
"Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"
[Walter Röhrl]

Offline Tom

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Re: Rechtsweg einleiten wegen Stillegung oder nicht?
« Antwort #9 am: Fr.08.Feb 2013/ 09:07:19 »
Hallo, Dietrich,

so was in diesem Sinne
 
Zitat
natürlich "Laien" im Sinne des Gesetzes.......

habe ich mir schon fast gedacht - aber die Steilvorlage konnte ich nicht auslassen.  ;D
Nix für ungut.

Gruß

Tom