November 2012: Peter macht sich selbstständig und ist beruflich nicht Zuhause. Er ist mit seinem "neuen" Zweitwagen (Firmenauto mit Fahrtenbuch") unterwegs. In dieser Zeit kommen von der Versicherung zwei Mahnungen, eine Kündigung sowie ein Einschreiben von der Zulassung dass keine Haftpflichtversicherung bestehe per Post. (Wichtige Info, der Einschreibe-Brief war ohne geleistete Unterschrift im Postkasten)
Also viel mehr kann man nicht erwarten, oder
10. Dezember 2012: Peter kommt nach Hause und macht die Post auf. Da das Kündigungsschreiben der Versicherung sowie das Einschreiben der Zulassung eine Frist von 2 Tagen enthällt bezahlt er sofort den offenen Betrag ...
Wenn das "sofort" genauso schnell ist wie alles andere bisher ...
... und ruft bei der Zulassung an dass alles bezahelt sei (wegen Bankverzögerung wohl um einen Tag nach der Frist).
... was die allerdings herzlich wenig interessiert, das bekommen die jeden Tag mehrfach gesagt, ohne dass es stimmt.
Die Zulassungsstelle schaut auf das Bankkonto und wenn das Geld da ist, wird der Auftrag an die Polizei storniert. Und man sollte nicht glauben, dass da jemand sitzt und nur darauf wartet, dass das Geld von Peter eingetrudelt ist und er endlich die Stillegung absagen kann.
Er bittet um Information und wartet bevor er die Beträge begleicht.
...
Über die Feiertage wollte Peter abwarten was nun kommt, leider nichts. Da Peter beruflich so verhindert ist hat er auch noch nichts unternommen.
...
Er kam eben noch nicht zur Zulassung und hat auch noch nicht telefoniert da seine Firma von Aufträgen überschwemmt wird und auch sonst noch viel wichtigere Dinge zu erledigen sind als sich um den früheren Erstwagen zu kümmern der ohnehin nicht benutzt wird.
Das scheint Peters grosses Problem zu sein: lieber abwarten als was tun.
-Die Polizei hat leider die Stornierung des Stilllegungs-Auftrages erst 2:30 Std nach Vollzug bekommen, ist hier nicht die Zulassungsstelle im Verzug gewesen?
Nein, in Verzug war Peter mit der Zahlung der Versicherungsprämie.
-Die Versicherung fordert einen Jahresbeitrag 2013 für ein Fahrzeug, dass aufgrund Ihrer Inkompetenz stillgelegt ist? Das ist doch lächerlich!
So wie ich den Sachverhalt gelesen habe, wurde nicht aufgrund Inkompetenz stillgelegt, sondern weil Peter trotz Mahnungen und Androhung des Verlustes des Versicherungsschutzes Versicherungsbeiträge nicht bezahlt hat.
-Peter stehen doch einige Euros zu von der Versicherung zu da ja bis zum 31.12.2012 bezahlt ist aber 15 Tage vorher stillgelegt wurde!! Die Steuer wurde ja eben auch erstattet, also ist doch hier die Versicherung in der Pflicht!
Da wäre ich mir nicht so sicher und würde vorsichtshalber mal in die Versicherungsbedingungen reinschauen, ob nicht in so einem Fall der Restbeitrag des Jahres verfällt.
Was ist Peter zu empfehlen, alles brav Zahlen oder den Rechtsschutz in Anspruch nehmen?
Na ja, so wie Peter die Zeit verbummelt - ich meine natürlich: lieber in seine Selbständigkeit investiert - wäre er vielleicht besser dran, einfach zu bezahlen und das Auto stressfrei wieder zulassen zu können. Wo will er die Zeit für Gespräche mit Anwalt, Versicherung ... hernehmen?
Sorry, vielleicht ein bisschen krass, wie ich das formuliert habe, aber wer so mit seinem Versicherungsschutz umgeht, ist selber schuld.
Und mir persönlich ist lieber, wenn in so einem Fall ein Auto (vielleicht) unnötigerweise stillgelegt wird, als wenn einer mit einem nicht versicherten Auto einen Hororcrash verursacht und die anderen Beteiligten dann auf ihren Schäden sitzen bleiben.
Weder Zulassungsstelle noch Polizei können wissen, warum die Prämie nicht bezahlt wurde. Sie wissen aber, dass der Aufforderung zur Stillegung Mahnungen und Androhungen vorausgehen. Und wenn jemand darauf aus welchen Gründen auch immer nicht reagiert ...
Ich glaube nicht, dass hier irgendwo irgendetwas zu holen ist.
Abhaken und daraus lernen. Eine Einzugsermächtigung für die Versicherungsbeiträge, und das ganze wäre überhaupt nicht zum Thema geworden. Und unberechtigten Abbuchungen kann man 6 Wochen widersprechen.
Und natürlich aufgrund des neuen Erstwagens die Jahresfahrleistungs-KM wieder nach unten anpassen
Auf dass uns sowas wie dem Peter nie passiert
Gruß
Tom