Hallo zusammen,
im aktuellen Fall ist eine "eigentlich" sehr schöne Katze (X300) bei einem "exclusiven" Händler gekauft worden.
Beworben mit: TOP Zustand, neuer Kundenservice, Standheizung, Sportfahrwerk usw usw
Der Kauf wurde vorab "ohne Garantie" vereinbart, jedoch nicht unter Ausschluß der Sachmängelhaftung.
Nach 2 Besichtigungsterminen und Probefahrt mit Beurteilung auf einer Bühne wurde der Preis verhandelt.
Gefragt wurden: 6.500,-- - verhandelt auf 6.100,--
Die Überraschung kam dann mit dem schriftlichen Kaufvertrag: Bastelbude mit erheblichen Mängeln unter Ausschluß von allem was man sich denken kann.
Zitat Verkäufer: Sie können den Wagen stehen lassen, ich muß nicht verkaufen (nachdem wir 250km Anfahrt hatten, wohlbemerkt zu zweiten mal!)
Der Vertrag ist nicht OK, um die Sachmängelhaftung kommt der Verkäufer nicht herum.
Darum geht es mir jedoch nicht, sondern vielmehr:
Es sind viele kleine/große Sachen nicht OK:
- keine Standheizung verbaut (In der Anzeige aufgeführt und Webasto Typenschild im Motorraum, aber nicht verbaut)
- Fernbedienung konnte mangels Batterie nicht geprüft werden, geht nicht
- kein Kundenservice gemacht
- kein Sportfahrwerk verbaut
- Himmel löst sich
Wenn ich alle Sachen moderat bewerte, landen wir bei ca. der Hälfte des Kaufpreises.
Eine Rückgabe kommt für mich nicht in Frage.
Sofern nicht nachgebessert wird, wie hoch kann der Minderungsbetrag ausfallen?
(Im Extremfall, theoretisch so hoch oder höher als der Kaufpreis??? - kann doch nicht sein?!)
Wo liegt die Bemessungsgrenze?
Danke und Gruß
Max