Autor Thema: Teilegutachten führt nicht mehr zu Änderung der Schadstoffklasse  (Gelesen 14602 mal)

Offline Gerd Münch

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Hallo Umrüstwillige,

eine durch ein Teilegutachten (TGA), auch im Rahmen einer Einzelbetriebserlaubnis (EBE) bestätigte Anderung der Abgasanlage oder dem Abgassystem oder -Verhalten, wird trotz eingebauten Kat oder ähnlichem, seit dem 30.10.2008 die Umschlüsselung auf eine andere Schadstoffklasse verweigert.

Das bedeutet Steuersatz bleibt trotz Umrüstung gleich, Feinstaubplakette nicht erhältlich ...

bei KLR Systemen mit ABE ( Allgemeiner Betriebserlaubnis ) wird verfahren wie bisher,
Anderung der Schlüsselnummern
Reduzierung des Steuersatzes
Feinstaubplakette

<DEKRA-Rundschreiben>

Diskussion im IMBCF

gruß
gerd
« Letzte Änderung: Do.11.Dez 2008/ 18:30:30 von Gerd Münch »

Offline YMgood

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Re: Teilegutachten führt nicht mehr zu Änderung der Schadstoffklasse
« Antwort #1 am: Fr.12.Dez 2008/ 15:29:12 »
U N G L A U B L I C H !!
In anderen Worten:
Leute lasst eure alten (umrüstfähigen) Autos stehen und kauft euch statt dessen neue!
Am besten einen OPEL...
Stefan

Michaela


Offline Marcel

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Re: Teilegutachten führt nicht mehr zu Änderung der Schadstoffklasse
« Antwort #3 am: Fr.12.Dez 2008/ 16:40:03 »
Hallo Stefan,

der deutsche Staat gibt sich halt alle Mühe, seinen Bürger auszunehmen. Österreich erhöhte wegen der gestiegenen Mineralölpreise die Pendlerpauschale, Steinbrück verkauft ein höchstrichterliches Urteil gegen ihn als Steuergeschenk. Irgendwie läuft in diesem Lande so einiges schief. Mal schauen, wo es mich in ein bis zwei Jahren hinzieht... .

Viele Grüße,

Marcel.
XJ 5.3 Coupé (1975) und XJS V12 Convertible (1994)
bildschöner 5.3 Liter und sagenhafter Sexlidder

Offline Kai Hoffmann

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Re: Teilegutachten führt nicht mehr zu Änderung der Schadstoffklasse
« Antwort #4 am: Fr.12.Dez 2008/ 23:06:31 »
Nun zur Differenzierung ist zu sagen, daß es sich derzeit um ein hilfloses Rudern des KBA handelt. Wie lange diese Maßnahme noch dauern wird ist nicht klar, aber der Verursacher wird indirekt benannt. Es handelt offensichtlich sich um ein Unternehmen das aufgrund eines EU Gesetzes in Österreich eine ABE für in Deutschland nicht zugelassene und durch den TÜV zu bringende Nachrüstmaßnahmen erwirkt hat und diese hier in Deutschland verkauft. Damit sind die hier eingeführten und strengeren Richtlinien umgangen worden. Die Filter entsprechen nicht den Leistungsforderungen, weisen eine zu kurze Haltbarkeit auf etc. Auch wurden viele Fahrzeuge unter falschen Bedingungen homolgiert, d.h. per Vergleich und ähnlichen Daten in die Genehmigungsliste mit aufgenommen. Produkte denen ein Prädikat verweigert wurde, haben ihre Zulassung kurzerhand in Österreich durchführen lassen und sind wieder auf dem deutschen Markt gelandet.

Wie sich das im weiteren verhällt ist noch nicht klar. Evtl muß ein neues Gesetz oder eine Änderung erwirkt werden. Jedenfalls ist derzeit beim KBA Stillstand und alle derzeit offenen Anträge liegen "on hold". LWA, TÜV und DEKRA haben die Anweisung alle mit Einzel- und Teilegutachten versehen Umrüstmaßnahmen nicht einzuschreiben oder den Steueränderungsanträgen statt zu geben. In der Regel betrifft es alle Aufrüstkats, Rußpartikelfilter etc. Die Nachrüstindustrie steht mit einem Schlag still und die Kunden sind schockiert, verunsichert bis verärgert da alle bislang zugesicherten Rechte und Möglichkeiten außer Kraft gesetzt scheinen.

Die Kaltlaufregler betrifft das nicht, da diese alle mit einzelner Abnahme jedes Fahrzeuges durch den TÜV geprüft und mit einer ABE bestätigt wurden.

Wir hatten der Tage einige auch recht lange Gespräche zu diesem Thema mit den behördlichen und herstellerseitigen Stellen.

Viele Grüße
Kai