Autor Thema: Das "H"-Kennzeichen und seine Folgen  (Gelesen 2914 mal)

Offline Dietrich

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Das "H"-Kennzeichen und seine Folgen
« am: Fr.20.Aug 2004/ 22:17:18 »
Moin gents,

wie an anderer Stelle im Forum beschrieben haben die Jungs von der DEKRA mir heute für den MK II wegen einiger läppischer optischer Mängel das "H" verweigert.
Dies wurde damit erklärt, dass die DEKRA, zumindest in Berlin, wiederholt Ärger mit Gerichten hatte, weil die Richter eine Begutachtung nach § 21 C der STVZO für ein "H" als Wertgutachten ansehen bzw. engere Maßstäbe setzen, als der Gesetzgeber dies vorgesehen hat.  

Folgender Fall soll wiederholt aufgetreten sein. Herr A lässt sein Auto als Oldtimer zu, nachdem die DEKRA das Gutachten angefertigt hat. Danach verkauft Herr A das Auto an Herrn B. Der freut sich über seinen Oldtimer, stellt aber urplötzlich fest, dass der Teppich unter dem Sitz gerissen ist, die Buchsen der Dreieckslenker in zwei bis drei Jahren mal getauscht werden könnten und das Radio nebst CD-Wechsler im Kofferraum nicht original sind. Also verklagt Herr B Herrn A auf Minderung oder Rückabwicklung. Der verweist auf den privaten Kaufvertrag. Wer wird als Zeuge vernommen ? - Der DEKRA-Prüfer - Frage des Richters: Herr Prüfer, wie konnten Sie das Auto denn als gut erhaltenen Oldtimer einstufen, wenn der Teppich rissig ist, und wenn ein CD-Wechsler im Kofferraum ist und wenn, blablabla....

Schon ist der Prüfer der Angeklagte, er kann sich aufgrund seiner mangelnden Rechtskenntnisse dem Richter nicht erklären.

So oder ähnlich soll es in Berliner Gerichtsstuben wiederholt zugegangen sein. Und seither werden die Maßstäbe für Oldtimerkennzeichen zumindest in Berlin enger gesetzt.

Na dann gute Nacht.
...und schöne Grüße
Dietrich  

Offline Kai Hoffmann

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Re:Das "H"-Kennzeichen und seine Folgen
« Antwort #1 am: Sa.21.Aug 2004/ 11:09:26 »
 :P :P :P :P :P

ein Glück, daß die Luft frisch und neu sein darf!

Der Umstand das Verschleißteile neuwertig sein müssen ist mir unbekannt. Auch das der "Zustand" gut erhalten sein muß, nicht nur orginal, fahrtüchtig und verkehrssicher.....

Viel Grüße,
Kai
« Letzte Änderung: Sa.21.Aug 2004/ 11:11:28 von Kai Hoffmann »

Benni

Re:Das "H"-Kennzeichen und seine Folgen
« Antwort #2 am: Sa.21.Aug 2004/ 12:21:59 »
Hallo Leute,

also hier in Bayern wird das etwas anders gehändelt. Es reicht vollkommen aus, dass ein Fahrzeug das benötigte Alter erreicht hat, in einem erhaltenswertem Zustand ist (was auch immer das seine mag) und keine technischen Mängel vorliegen, die die Sicherheit beinträchtigen. Da ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen ja, wie andere Autos auch, alle zwei Jahre zum TÜV muß, sollte das mit den sicherheitsrelevanten Mängeln also kaum ein Problem sein.
Das eine Verbesserung wie z.B. der CD-Player oder auch eine Umrüstung auf Scheibenbremsen das erteilen eine H-Kennzeichen ausschließt ist ja wohl totaler Quatsch.
Schließlich verlangt der TÜV hier ja auch das nachrüsten von Blinkern bei Oldtimern, die nicht über eine Blinkanlage verfügen. Was dann ja auch nicht original wäre. :P

In Deinem Fall Dietrich, würde ich es glatt auf einen Streit ankommen lassen. Denn die Gesetzgebung ist da sehr wolkig, wenig griffig in ihren aussagen. Ich glaube nicht, das die Qualität des Lack etwas über den Erhaltungszustand aussagt. Wie ist denn die Grenze bei optischen Mängeln deffiniert?
Neuzustand, leicht gebraucht, original aus der Zeit oder Nachgefertigt?

Gruß
Benni

Offline Dietrich

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Re:Das "H"-Kennzeichen und seine Folgen
« Antwort #3 am: Sa.21.Aug 2004/ 20:42:19 »
Moin Benni,

die Sache mit dem Streit lass ich, da die optischen Mängel von mir früher oder später ohnehin behoben worden wären (und die Gummibuchsen ausgetauscht worden wären). Nun werden sie eben früher behoben (-ausgetauscht).
Ausserdem ist die DEKRA auch nur eine Behörde mit ihren Beamten und da dauert Streit ewig. Ich will das Auto aber vor Ablauf eines in Berlin vor dem Verwaltungsgericht bis zu fünf Jahre anhängigen Rechtsstreites fahren.

Also auf geht´s
schöne Grüße
Dietrich    

Offline K8

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Re:Das "H"-Kennzeichen und seine Folgen
« Antwort #4 am: So.22.Aug 2004/ 20:52:10 »
Dann drück' ich Dir einfach fest die Daumen ;)
Gruß Rolf

Michaela

Re:Das "H"-Kennzeichen und seine Folgen
« Antwort #5 am: Mo.23.Aug 2004/ 08:35:05 »
Hallo Dietrich,

na, das hört sich aber nicht gut an ???
Was sind denn für die optische Mängel?
Ich hoffe, wir müssen uns da keine Gedanken machen... Denn unser Goldstück hat ja auch optische Mängel (im Lack).

Hast Du eine Hürde geschafft, werden Dir von anderer Seite Knüppel zwischen die Beine geworfen.
Aber auf einen Streit würde ich es auch nicht ankommen lassen.
Ich denke, das steht in keinem Verhältnis.

Wir drücken Dir ganz fest die Daumen :+++ Wird schon ;)

Liebe Grüße
Michaela und me. :-*

Offline Dietrich

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Re:Das "H"-Kennzeichen und seine Folgen
« Antwort #6 am: Mo.23.Aug 2004/ 11:55:20 »
Moin gents,
hallo Michaela,

die optischen Mängel habe ich unter dem Link "Mk II umpolen" beschrieben, war aber wirklich nicht doll und der zerkratzte Lack war ausserdem kein Mangel.

Ich habe mich inzwischen an die Reparatur gemacht und denke, dass ich die optischen Mängel des Innenraums zum Wochenende erledigt habe (Keder, Seiteteile, Hutablage, Himmel). Geschweißt wird nächste Woche.

...und dann: next try and error...

 
Schöne Grüße
Dietrich