Moin gents,
das Amtsgericht Leipzig hat sich hinsichtlich des vorgeschriebenen Schritttempos in einem verkehrsberuhigten Bereich geäußert: Deutlich unter 20 km/h, darf seitens der Behörde (Polizei) aber nicht unbedingt auf ca. 4 bis 10 km/h mangels geeigneter Messeinrichtung im Auto festgelegt werden und sollte daher bei ca. 15 km/h liegen.
Alles klar ??
Schöne Grüße
Dietrich